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Tipps zum außergerichtlichen Vergleich. Das solltest du beachten.

So verhandelst du mit deinen Gläubigern selbst.

Mit einem außergerichtlichen Vergleich wirst du von allen Schulden befreit, wenn du dich mit deinen Gläubigern einigst. Handel mit den Gläubigern eine Einmalzahlung oder eine Ratenzahlung zu deutlich reduzierten Bedingungen der ursprünglichen Forderung aus und vermeide somit ein Insolvenzverfahren. Manche wenden sich dafür direkt an eine Schuldnerberatung oder an einen Anwalt, andere lassen sich von Freunden helfen oder erstellen die Ratenzahlungsvereinbarung selbst. Doch wie fängt man an und was muss beachtet werden? Wir erklären die wichtigsten Schritte, wie du eine Zahlungsvereinbarung selbst machen kannst.

Nutzen die Vorteile des Gläubigervergleichs

Verhandel die Fristen und Raten für die Rückzahlung frei. Erspare dir ein zeit- und kostenintensives Insolvenzverfahren.

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Prüfe, ob sich der außergerichtliche Vergleich für dich wirklich lohnt.

Du solltest immer im Hinterkopf behalten, dass eine Insolvenz eine Laufzeit von 36 Monaten hat und du danach Schuldenfrei bist. In dieser Zeit kann nur das pfändbare Einkommen einbehalten werden. In vielen Fällen, ist aber aus persönlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen, ein Vergleich mit den Gläubigern der bessere Weg.

Ein außergerichtlicher Vergleich lohnt sich immer dann, wenn aufseiten des Schuldners noch Einkommen und/oder Vermögenswerte vorhanden sind und so ein Teil der offenen Forderungen beglichen werden kann.

Wie viel sollte man bei einem außergerichtlichen Vergleich anbieten?

Das ist wie immer von verschiedenen Faktoren abhängig. Es gibt verschiedene Vergleichsmöglichkeiten. Hierzu zählt der Vergleich mit Einmalzahlung, Vergleich mit flexiblen Ratenzahlung auf Grundlage des pfändbaren Einkommens oder ein Vergleich mit fester Ratenzahlung.

Beachte, dass du im ersten Vergleichsangebot deine finanziellen Möglichkeiten nicht gleich voll ausschöpfst. Halte dir die Möglichkeit für Nachverhandlungen offen.

Bei einer Ratenzahlungsvereinbarung solltest du auch die Möglichkeit einer Zahlungspause aushandeln. Gerätst du während der Vergleichslaufzeit in Zahlungsverzug, können die Gläubiger den bestehenden Vergleich kündigen. In unseren kostenlosen Musterschreiben haben wir verschiedene Vertragsmodalitäten berücksichtigt.

Vergreife dich nicht im Ton oder drohen mit Sprüchen wie z.B.: "Wenn Sie dem Vergleich nicht zustimmen gehe ich in Insolvenz". Das geht in der Regel nach hinten los. Zeige besser, dass du wenigstens einen Teil der Schulden begleichen willst.

Banken sind erst bereit über eine außergerichtliche Schuldenbereinigung zu reden, wenn der Kredit seitens der Bank gekündigt wurde. Die Kündigung erfolgt in der Regel, wenn 3 Raten ausgeblieben sind.

Stelle die Zahlungen an die Gläubiger, die im außergerichtlichen Vergleich aufgenommen werden, ein. Kein Gläubiger wird sich sonst auf eine kleinere Rate einlassen. Bezahle nur Forderungen, welche die Kosten deines täglichen Lebensbedarfs sicherstellen. Dies sind z.B. Miete, Strom, die Rate für das Eigenheim oder Kosten für laufende Verträge wie Telefon u.s.w. Bei diesen Kosten sollten du auch nicht in Zahlungsverzug geraten.

Schulden beim Finanzamt

Gehört das Finanzamt zu den Gläubigern, so ist zu 99% gewiss, dass die Finanzbehörde dem außergerichtlichen Vergleich nur zustimmt, wenn für die Finanzbehörde die Möglichkeit einer Aufrechnung mit Steuererstattungsansprüchen bestehen bleibt. Wird diese Klausel mit im Schuldenbereinigungsplan aufgenommen, sollte sie für alle Gläubiger gelten.

Schulden bei der Hausbank

Sofern du Schulden bei deiner Hausbank hast ist es wichtig, dass du bei einer anderen Bank ein neues Guthabenkonto oder Pfändungsschutzkonto einrichten. Dies hat 2 Vorteile.
Zum einen ist dann keinem Gläubiger deine aktuelle Bankverbindung bekannt, diese brauchen die Gläubiger, wenn Sie eine Kontopfändung einleiten möchten. Mit einem neuen Konto verschaffst du dir etwas Zeit.
Wenn deine Hausbank erfährt, dass du auch noch woanders Schulden hast, versuchen einige Banken zu retten was zu retten ist.

Du solltest genau prüfen, ob du den Vergleich wirklich tragen kannst

Wir stellen dir in Paystep eine Einnahmen- und Ausgabenübersicht zur Verfügung. Nur wenn unterm Strich ausreichend übrig bleibt, kannst du den Vergleich mit den Gläubigern auch wirklich durchhalten. Ausreichend heißt, dass mehr übrig bleibt als du allen Gläubigern zusammen angeboten hast. Es muss dir möglich sein ein kleines Poster, für eine Autoreparatur oder neue Waschmaschine, anzusparen.

Vergleich mit Einmalzahlung

Abhängig davon, wie alt deine Schulden sind, lassen sich hier die Gläubiger oft schon auf einen Rückzahlungsbetrag von 30% der Forderung ein. Hierbei gilt, je länger die Gläubiger schon warten, desto höher ist die Bereitschaft der Gläubiger zu verzichten.

Vergleich mit flexibler Ratenzahlung auf Grundlage des pfändbaren Einkommens.

Diese Vergleichsmöglichkeit birgt für die Gläubiger das höchste Risiko, da sich das pfändbare Einkommen regelmäßig ändern kann. Daher werden sich die Gläubiger, auf eine Vergleich mit flexiblen Raten, eher nicht einlassen. Außer du hast ein hohes pfändbares Einkommen und damit einen hohen Rückzahlungsbetrag oder du verlängerst die Vergleichslaufzeit.

Erfahrungsgemäß ändern sich im Laufe der Jahre die Einkommensverhältnisse. Auch die Unterhaltsverhältnisse z.B. wenn ein Kind hinzukommt, können sich ändern. Auf jeden Fall ändern sich jedes Jahr die Pfändungsfreigrenze, sodass die exakte Ratenhöhe über die gesamte Laufzeit, nicht bestimmbar ist.

Verbunden ist ein solcher Vergleichsvorschlag mit der Pflicht des Schuldners, unaufgefordert und regelmäßig über sein Einkommen, gegenüber den Gläubigern, Rechnung abzulegen und die Vergleichsrate dem monatlichem Einkommen entsprechend anzugleichen, z.B. bei Schichtarbeit oder Überstunden.

Vergleich mit fester Ratenzahlung

Bei einem Vergleich mit festen Raten solltest du wenigstens das derzeit pfändbare Einkommen anbieten. Auf weniger lassen sich die Gläubiger in der Regel nicht ein. Auch die Laufzeit sollte wie bei einem Insolvenzverfahren 36 Monate nicht unterschreiten. Ausnahme, du hast bereits vor Ablauf der 36 Monate den vollen Forderungsbetrag zurückerstattet.

Natürlich kannst du mehr als das pfändbare Einkommen anbieten und auch eine längere Laufzeit des Vergleichs. Hier ist Verhandlungsgeschick gefragt. Je mehr du den Gläubigern anbieten, desto höher ist natürlich auch die Vergleichsbereitschaft.

Bietest du 30% - 60% (abhängig vom alter der Schulden) der Gesamtforderung zur Rückzahlung an, wird das Vergleichsangebot für die Gläubiger attraktiv und eine Zustimmung wird sehr wahrscheinlich.